Berichtserstattung an die Aufsicht

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Die Berichterstattung an die Aufsicht (Supervisory Reporting/Regulatory Reporting) umfasst Bestätigungs- und Berichtsformen für alle Finanzunternehmen, Banken, Wertpapierhändler und sonstigen Finanzvermittler auf die in Artikel 107 des italienischen Legislative Decree 385/93 verwiesen wird.

Die statistische Berichterstattung an die Aufsicht betrifft die konsolidierten Daten der Bilanz und der GuV, zusammengetragen aus Informationen über die einzelnen Unternehmen der Bankengruppe. Sie benötigt außerdem zusätzliche Daten aus bestimmten Bereichen wie z.B. Kreditwürdigkeit, Sicherheiten, Derivate, konzerninterne Berichte sowie Informationen über die Aufsichtspraxis bei Erbschaften, Eigenkapitalquote, beträchtliche Risiken, Marktrisiken und die internationale Investitionsposition.

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Über Tagetik

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